Wann wird geprüft ?
Grundsätzlich gilt die Prüfpflicht für alle Bauvorhaben
nach LBO.
Der Gesetzgeber hat allerdings eine Reihe von Ausnahmen vorgesehen,
bei denen die Prüfung der bautechnischen Nachweise entfallen
kann.
So sind zum Beispiel Wohngebäude der Gebäudeklasse 1 und
2 in vielen Fällen von der Prüfung befreit, Wohngebäude
der Gebäudeklasse 3 können dann von der Prüfung befreit
sein, wenn keines der Kriterien nach §8 der Bauvorlagenverordnung
(sog. Kriterienkatalog)
zutrifft.
Laden Sie hier die Verordnung über Prüfpersonal und technische Prüfungen
nach der Landesbauordnung
(PPVO und TPrüfVO).
Die Landesbauordnung des Saarlandes steht auf dem Internetportal des Saarlandes zum Download bereit.
Wohngebäude der Gebäudeklasse 4 und 5 werden immer geprüft.
Sprechen Sie Ihren Planer oder uns direkt an, wenn Sie wissen wollen,
ob Ihr Bauvorhaben von der Prüfung befreit ist.
Weitergehende Informationen sowie die wesentlichen
Begriffsdefinitionen und Ausnahmen nach LBO können Sie der
Broschüre Behandlung
der Bautechnischen Nachweise nach LBO entnehmen.
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